Externe Ansprechstelle Sexuelle Belästigung für die DW

Seit Juli 2018 bin ich für den Standort Bonn der Deutschen Welle (DW) externe Ansprechperson für sexuelle Belästigung. Die Einführung einer externen Ansprechstelle ist eine von mehreren Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter/-innen und sonstiger mit der DW in Verbindung stehender Personen vor sexuellen Übergriffen und eventuell damit in Zusammenhang stehendem Machtmissbrauch.

 

was genau macht eine externe Ansprechperson?

Als externe Ansprechperson agiere ich unabhängig und die DW ist mir gegenüber nicht weisungsbefugt.

Ich unterliege der Schweigepflicht, werde also ohne Ihre explizite Einwilligung nichts von dem weitergeben, was Sie mir berichten.

 

Es gibt die Möglichkeit,  das, was Sie mir berichten, in anonymisierter Form an die DW weiterzugeben, damit diese über Vorfälle in ihrem Haus informiert ist un die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Bei rein anonymisierter Weitergabe wird es in der Regel allerdings keine Handhabe geben, arbeitsrechtliche Schritte gegen die Person zu ergreifen, die Sie belästigt hat.

 

Es gibt weiterhin die Möglichkeit Sie dazu zu beraten, wie und unter welchen Umständen eine offizielle Beschwerde über sexuelle Belästigung an den Personalleiter der DW weitergegeben werden kann.

 



rechtlicher Hindergrund Deutsche-Welle

Sexuelle Belästigung ist nicht erst seit der MeToo-Debatte ein Thema im Arbeitsumfeld, sondern spätestens seit 2003 mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). 

Nach § 12 AGG  ist der Arbeitgeber verpflichtet,  Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung zu treffen, die eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts darstellt. Er soll in geeigneter Art und Weise, insbesondere im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildung, auf die Unzulässigkeit solcher Benachteiligungen hinweisen und darauf hinwirken, dass diese unterbleiben.

Bei sexueller Belästigung hat der Arbeitgeber die im Einzelfall geeigneten, erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Unterbindung der Benachteiligung wie Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung zu ergreifen.