Beratung und Vertretung von Opfern häuslicher Gewalt
Häusliche Gewalt ist weit verbreitet und es entwickelt sich erst langsam ein allgemeines Bewusstsein dafür, dass es sich hierbei um ein gesellschaftliches Problem handelt und nicht nur um eine private Angelegenheit, in die man sich besser nicht einmischt.
Wer schlägt muss gehen!
Geschlagenen Frauen verblieb bisher meist nur der Gang ins Frauenhaus oder aber sie mussten die häusliche Situation ertragen, bis sie selbst eine andere Unterkunft gefunden hatten. Seit 2002 kann die Polizei in der akuten Situation den gewalttätigen Partner für 10 Tage aus der gemeinsamen Wohnung verweisen. Danach kann eine gerichtliche Wohnungszuweisung beantragt werden.
Kontaktverbote und Schutzzonen
In Fällen häuslicher Gewalt wird die Trennung oftmals vom schlagenden Partner nicht akzeptiert. Dieser versucht weiterhin Kontrolle über die Frau auszuüben oder diese zu terrorisieren.
Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes ist es nunmehr möglich, durch einstweilige Verfügungen/Anordnungen Kontaktverbote auszusprechen oder auch bestimmte Schutzzonen um die Wohnung oder den Arbeitsplatz zu errichten, in denen sich dann der Expartner nicht mehr aufhalten darf. Für Frauen, die eine gewalttätige Beziehung beenden ist es ohne diesen Schutz oftmals nicht möglich, ein wenig zur Ruhe zu finden.
Einen entsprechenden Gerichtsbeschluss können Sie selbst erwirken, jedoch ist anwaltliche Hilfe in jedem Fall sinnvoll, wenn hiergegen Widerspruch eingelegt wird und es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.
Strafanzeige ja oder nein?
Viele Frauen scheuen sich ihren ehemaligen Partner bei der Polizei anzuzeigen, andere werden so unter Druck gesetzt, dass sie eine bereits erstattete Anzeige zurück nehmen oder von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, obwohl sie eigentlich eine Bestrafung wegen der Gewalttätigkeiten wünschen.
Ich berate Sie über die Möglichkeiten und Folgen einer Strafanzeige, den Ablauf eines Strafverfahrens und ihre Beteiligungsmöglichkeiten. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch bei Bedarf im Strafverfahren.